Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge an die ADKEY GmbH
1. GRUNDSÄTZE
1.1. Anwendungsbereich
Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, gelten für alle Werbeaufträge und damit verbundenen Dienstleistungen von Adkey ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge (nachfolgend „AGB“). Allfällige weitere Richtlinien, Einschränkungen oder spezielle Konditionen (wie Richtlinien oder AGBs der Werbeträger), kommen nur dann zur Anwendung, sofern auf solche ausdrücklich und schriftlich verwiesen wird.
Die AGB von Adkey gelten ausschliesslich. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, sofern und soweit Adkey dies schriftlich bestätigt hat.
1.2. Definitionen
Als Werbeauftrag im Sinne dieser AGB gilt jeder Vertrag zwischen Adkey und einem Werbeauftraggeber über die Auslieferung, Ausstrahlung oder Aufschaltung (nachfolgend einheitlich Distribution) von Werbe-, Sponsoring- oder weiteren Formen der kommerziellen Kommunikation (nachfolgend einheitlich Werbeformen) auf Websites und Websitenetzwerken. Als Werbeauftraggeber gilt ein Werbetreibender oder eine Werbe- oder Media-Agentur (nachfolgend „die Agentur“), sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt.
1.3. Agenturbestimmungen
Werbeaufträge von Agenturen werden von Adkey nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen. Adkey ist berechtigt, von Agenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. Ein von einer Agentur vertretener Werbeauftraggeber kann sich gegenüber Adkey nur durch Zahlung an Adkey gültig von seiner Zahlungsverpflichtung befreien.
1.4. Rechtsstellung Adkey
Adkey schliesst – soweit im Vertrag nicht anders vereinbart – den Werbeauftrag im Namen und auf Rechnung des von ihr vertretenen Werbeträgers ab. Die in diesen AGB Adkey zugewiesenen Rechte und Pflichten werden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen vertretenen Werbeträgers wahrgenommen.
1.5. Beizug Dritter
Adkey ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen.
2. ABSCHLUSS DER WERBEAUFTRÄGE
2.1. Zustandekommen
Offerten / Angebote von Adkey sind stets freibleibend und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbeplätze.
Ein Werbeauftrag kommt rechtswirksam dann zustande, wenn Adkey einen Werbeauftrag schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt und der Werbeauftraggeber dieser Auftragsbestätigung nicht innert 48 Stunden schriftlich, per Fax oder E-Mail widerspricht. Adkey hat das Recht, vom Werbeauftraggeber eine schriftliche (Fax oder E-Mail genügt) Gegenbestätigung des Werbeauftrages zu verlangen. Vom Werbeauftraggeber nach 48 Stunden vorgenommene Widersprüche oder in der Gegenbestätigung enthaltene Abweichungen von der Auftragsbestätigung ändern am rechtswirksamen Vertragsschluss gemäss Auftragsbestätigung von Adkey nichts.
Mit Distribution der vom Werbeauftraggeber bei Adkey reservierten oder zugesagten Werbeformen kommt der Werbeauftrag in jedem Fall zustande. Die Distribution ersetzt in diesen Fällen die Bestätigung von Adkey und ein Widerspruch des Werbeauftraggebers ist ausgeschlossen.
2.2. Vorbehalte
Die Bestimmungen über die Preisänderungen in Ziff. 4.2 bleiben vorbehalten.
2.3. Anlieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Adkey das für die Distributionsform (Aufschaltung, Austrahlung etc.) der Werbung notwendige Material (insb. Werbemittel und –motive), auch innerhalb einer laufenden Kampagne, in dem von der Adkey verlangten Format bis spätestens zu den folgenden Zeitpunkten vor dem bestätigten Distributionsstermin, Abweichungen im Einzelauftrag vorbehalten, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:
3 Werktage für Gif, JPEG, Redirects Codes oder Tags
3 Werktage für Rich Media (HTML, Flash, Shockwave)
5 Werktage für PR-Texte und Spezialwerbemittel
Im Einzelfall können die Vorlaufzeiten aufgrund von speziellen Bestimmungen des Werbeträgers abweichen. Adkey informiert diesfalls den Auftraggeber schnellstmöglich.
2.4. Verantwortung Qualität
Für die technische Qualität und inhaltliche Ausgestaltung der angelieferten Werbemittel ist allein der Auftraggeber und oder die Agentur verantwortlich.
2.5. Recht auf Zurückweisung
Adkey ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber und oder der Agentur gelieferten Werbemittel zu prüfen. Adkey sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen vor, vom Auftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. Adkey ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität oder zurückzuweisen. Eine Zurückweisung im vorgenannten Sinne teilt Adkey dem Auftraggeber jeweils unverzüglich mit. Der Auftraggeber ist in diesem Falle dazu verpflichtet, unverzüglich ein neues bzw. abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Sollten diese Ersatz-Werbemittel für die Einhaltung der vereinbarten Distributionszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, bleibt der volle Vergütungsanspruch von Adkey so bestehen, als ob die Distribution zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.
3. DISTRIBUTION
3.1. Grundsatz
Ein von Adkey wirksam bestätigter Auftrag verpflichtet den jeweiligen Werbeträger zur vereinbarungsgemässen Distribution der Werbung, wobei der Auftrag grundsätzlich auch eine Festlegung hinsichtlich des Distributionszeitpunktes und Ort (Platzierung auf Site) (Preisgruppe und Datum) vorsieht, letzteres vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen dieser Werbebedingungen.
3.2. Platzierung
Gebuchte Werbeformen werden von Adkey gemäss den im Einzelnen vereinbarten Kriterien (hinsichtlich Tarifgruppe und/oder Leistungsgruppe und/oder Zeit und/oder Ort) platziert.
3.3. Umbuchung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, verbindlich angenommene Werbeaufträge innerhalb des Werbeträgers umzubuchen, wenn der Umbuchungswunsch Adkey spätestens 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Distributionstermin schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird, das vereinbarte monetäre Buchungsvolumen aufrecht erhalten bleibt, sich die Distribution des umgebuchten Volumens nicht wesentlich verzögert und Adkey hinsichtlich der gewünschten neuen Distributionstermine und –orte über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.
3.4. Konkurrenzausschluss und Angebotserweiterung
Ein Konkurrenzausschluss ist weder für einen bestimmten Werbeträger überhaupt oder für einzelne Kampagnen oder Distributionen vereinbart oder von Adkey zugesichert.
Adkey schliesst nicht aus und sichert auch nicht zu, dass neben den jeweils von Adkey publizierten Angeboten und Angebotsstrukturen keine weiteren Werbeplätze und/oder –zeiten angeboten und belegt werden.
3.5. Ausstrahlungszeitpunkt, -ort / Mängel
Kann die termingerechte Distribution der Werbung aus Gründen betreffend Gestaltung der Website, wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder von Adkey nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, wird die Distribution der Werbung von Adkey auf einen anderen, nach Möglichkeit gleichwertigen, Platz innerhalb der vorgesehen Werbeträger verlegt.
Bei einer geringfügigen zeitlichen oder örtlichen (innerhalb des Werbeträgers) Verlagerung der Distribution, etwa aus Gründen betreffend Gestaltung der Website oder aus technischen Gründen, bleibt der vereinbarte Tarif/Preis bestehen.
Bei erheblichen Verschiebungen wird der Auftraggeber unverzüglich hierüber von Adkey in Kenntnis gesetzt. Unter erheblichen Verschiebungen sind dabei sowohl die Distribution ausserhalb des vereinbarten Tages bzw. Zeitraums zu verstehen wie auch die Distribution in einem anderen Werbeträger. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Werbung bzw. der Einbettung der Werbung in ein anderes Umfeld (insb. andere Site oder anderer Site-Teil) nicht unverzüglich und schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Im Fall, dass die Werbung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann, oder im Fall, dass der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf die Rückzahlung des Grundpreises gemäss Ziff. 4.1 AGB. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Rückzahlung, sind ausgeschlossen.
4. PREISE
4.1. Grundpreis
Sämtliche von Adkey publizierten Preisangaben verstehen sich als Grundpreise. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Distribution der Werbeform. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstige Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Werbeauftraggebers. Preise verstehen sich sodann immer zzgl. Mehrwertsteuer bzw. jede andere anfallende Steuern in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
4.2. Preisänderungen
Preisänderungen gegenüber den publizierten Tarifen sind jederzeit möglich. Für rechtsverbindlich zustande gekommene Werbeaufträge sind die Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von Adkey mindestens 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung des Werbeauftraggebers ist Adkey berechtigt, die Distribution wie ursprünglich vereinbart aber zu den neuen Tarifen ausführen.
5. Rabatte und Kommission
5.1. Bar-Rabatte
Wenn in den jeweils gültigen Tarifdokumentationen so vorgesehen, gewährt Adkey unter ausdrücklichem Verweis auf Ziff. 5.4 auf die publizierten Tarife Nachlässe in Form von Bar-Rabatten.
5.2. Fix- und Konzernrabatte
Feste Jahresabschluss-Rabatte und Konzern-Rabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bei Vertragsschluss. Wenn für konzernangehörige Firmen (massgebend Konzernstatus per 01. Januar des Kalenderjahres) die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Konzernbeteiligung von mindestens 50% erforderlich.
5.3. Beraterkommission/Werbeagenturvergütung, weitere Agenturentschädigungen
Agenturen erhalten, sofern sie ihre Auftraggeber beraten oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, eine Beraterkommission (Werbeagenturvergütung) vorbehaltlich Zahlung bei Adkey. Der Werbeauftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Adkey die Agenturen für spezielle zusätzliche Leistungen, welche bei Adkey zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen, zusätzlich und direkt entschädigen kann.
5.4. Gewährleistung von Agenturen
Agenturen sichern Adkey die rechtmässige Verwendung der ihnen gewährten Rabatte zu. Agenturen sichern Adkey insbesondere zu, dass die Gewährung und Auszahlung der Rabatte nicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur sichert Adkey weiter zu, dass sie die Kunden vollständig und transparent über die Rabatte informiert hat und dass sie die Rabatte den Kunden vollständig weitervergütet, soweit der Kunde nicht explizit darauf verzichtet hat.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Rechnungsstellung
Adkey stellt ihre Leistungen nach erfolgter Distribution in Rechnung, spätestens am Ende jeden Kalendermonats.
6.2. Zahlung
Sämtliche Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
6.3. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Adkey berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5% zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug oder wenn Adkey von Zahlungsschwierigkeiten des Werbeauftraggebers erfährt bzw. bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Werbeauftraggebers, ist Adkey berechtigt, die weitere Distribution von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder ganz zu unterlassen. Der Zahlungsanspruch, auch für diese unterlassene Distribution, bleibt dessen ungeachtet bestehen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. Adkey
Adkey gewährleistet, dass sie Leistungen unter den Werbeaufträgen sorgfältig erbringt (im Folgenden „Gewährleistung“). Wird im Werbeauftrag lediglich quantitative Leistung vereinbart, ist eine Gewährleistung von Adkey für qualitative Leistung ausgeschlossen. Kann die Distribution aus Umständen, die der Werbeauftraggeber zu vertreten hat, nicht vollzogen werden, insbesondere weil Adkey Unterlagen oder Werbemittel nicht rechtzeitig, fehlerhaft, falsch gekennzeichnet oder in fehlerhaftem Format zur Verfügung gestellt worden sind, ist Adkey berechtigt, dem Werbeauftraggeber die für die Werbeleistung gemäss Werbeauftrag geschuldete Vergütung analog den Bestimmungen über die Konventionalstrafe (Ziff. 10.2) in Rechnung zu stellen. Dem Werbeauftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Werbeauftraggeber trägt die Gefahr und Kosten bei der Übermittlung der Werbemittel.
7.2. Werbeauftraggeber
Der Werbeauftraggeber und oder die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die Werbemittel, -formen und –inhalte weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder gegen wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV) und weitere Bestimmungen (wie Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetz usw.) und Grundsätze (wie Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz verstossen.
7.3. Prüfungspflicht
Der Auftraggeber hat die in Auftrag gegebenen Werbeformen während der Distribution oder unverzüglich danach zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 4 Tagen nach Distribution schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ausführung des Auftrages als genehmigt gilt.
7.4. Messung der Leistung
Für die Messung der von Adkey erbrachten Leistungen sind ausschliesslich die von Adkey oder vom Werbeträger verwendeten Programme massgebend, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.
7.5. Mängelbehebung durch Adkey
Wird die vereinbarte Distribution aus Gründen, die Adkey zu vertreten hat, nicht oder falsch ausgeführt, kann Adkey nach eigenem Ermessen die vereinbarungsgemässe Durchführung des Werbeauftrages unverzüglich durch gleichwertige Ersatzdistribution wiederholen (Nachbesserung). Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ist die Nachbesserung aus vom Werbeträger oder von Adkey zu vertretenden Gründen fehlgeschlagen, kann der Werbeauftraggeber vom Auftrag zurücktreten. Es gelten die Haftungsbestimmungen von Ziff. 8.
8. HAFTUNG
8.1. Adkey
Adkey und die Werbeträger haften für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Adkey übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt Adkey bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. In allen Fällen von Zurückweisung, Verschiebung, Umplatzierung, vorzeitiger Beendung oder Nicht-Distribution von rechtsverbindlichen Werbeaufträgen ist vorbehältlich Ziff. 7.5. ein allfälliger Anspruch des Werbeauftraggebers auf die Rückerstattung des Grundpreises gemäss Ziff. 4.1. beschränkt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.2. Werbeauftraggeber
Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, haftet Adkey für Schäden, die schuldhaft durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Distribution von Werbemitteln oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen entstehen.
9. NUTZUNGSRECHTE, FREISTELLUNG
9.1. Herstellungsrechte
Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet, alle zur Herstellung der Werbeformen notwendigen Rechte auf eigenen Namen und eigene Rechnung einzuholen.
9.2. Distributionsrechte
Der Werbeauftraggeber ist sodann dafür verantwortlich und sichert zu, dass er über sämtliche zur Distribution der Werbeformen im entsprechenden Werbeträger erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt und räumt Adkey mit Abschluss des Werbeauftrages die zur Erfüllung des Werbeauftrages erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein.
9.3. Freistellung
Sollte Adkey und/oder ein Werbeträger wegen der Distribution einer Werbeform, insbesondere wegen deren Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, stellt der Werbeauftraggeber Adkey und/oder den Werbeträger von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur verpflichtet sich diesfalls, Adkey und/oder dem Werbeträger sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistung), die Adkey und dem Werbeträger aus der Prozessführung entstehen, zu ersetzen. Adkey ist verpflichtet, eine aussergerichtliche Einigung nur mit vorgängiger Zustimmung des Werbeauftraggebers oder der Agentur abzuschliessen.
9.4. Urheber- und Leistungsschutzrechte eigene Herstellung
Wird Adkey vom Werbeauftraggeber mit der Herstellung von Werbemittel betraut, so verbleiben sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte des Werkes bei Adkey. Dem Werbeauftraggeber wird ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Werbemittel zum Zwecke der Werbung eingeräumt, welches mit dem Preis für das Werbemittel abgegolten ist.
10. RÜCKTRITTSMÖGLICHKEITEN
10.1. Durch Adkey
Adkey kann von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen zurücktreten, wenn für Adkey bzw. für die Werbeträger nicht vorhersehbare und/oder nicht zu vertretende Änderungen der Inhalte der Websites oder deren Einstellung erfolgen, insbesondere infolge Massnahmen der Aufsichtsbehörden. Adkey kann sodann bis 10 Tage vor Beginn der Distribution zurücktreten, wenn sich eine Konkurrenzkonstellation zwischen Werbeauftraggeber und einem Partner des Werbeträgers ergibt. In diesen Fällen sind Ansprüche des Werbeauftraggebers ausgeschlossen.
10.2. Durch Werbeauftraggeber, Konventionalstrafe
In einzelnen begründeten Fällen kann Adkey dem Werbeauftraggeber bis zu 10 Kalendertagen vor Beginn der Distribution der Werbeform nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Falle schriftlich oder per E-Mail an Adkey zu richten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn und sobald Adkey ihm ausdrücklich und schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution ist ein Rücktritt des Werbeauftraggebers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert des jeweiligen Werbeauftrages möglich:
zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50%
weniger als 4 Kalendertage: 100%
nach Beginn: 100%
Die Beträge verstehen sich zzgl. MWST; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 6 AGB.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Anwendbares Recht
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit Adkey abgeschlossenen Werbeaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht.
11.2. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Werbeaufträgen oder anderen Geschäften ist unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Zürich zuständig.
11.3. Schriftlichkeitsvorbehalt
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
11.4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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